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Welche Rechtsform wählen?

15 Aug

Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung, GmbH, Gmbh Gründung, Rechtsform

Welche Rechtsform die optimale für Ihr gerade gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Nutzen Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich alleine oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen wollen.
Zentrale Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. So haben Sie als Existenzgründer die geringsten Beschränkungen, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Andererseits sind Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens. Das drückt aus, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen.
Homolog verhält es sich bei einer weiteren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, wenn sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Vorhaben vereinen. Auch hier haften die Inhaber hundertprozentig, nur wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so großes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das bedeutet im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber alleinig mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einrichten zu können, braucht es gleichwohl eine Mindesteinlage von 25.000 €. Des Weiteren muss ein Gesellschaftervertrag geschrieben werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung hat. Bei dieser Rechtsform vertritt üblicherweise nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die passende für Ihr unternehmerisches Projekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, braucht man immerhin zwei Personen. Zudem muss mindestens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist gerade dann die beste Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar möglicherweise sehr viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern allein an Gewinn und Verlust.

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