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Die GmbH im Überblick

13 Mrz

Autor: admin - Kategorie: GmbH

Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der namhaftesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon alleinig daraus herleiten, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH auf dem Markt verfügbar sind.

Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Menschen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, demzufolge ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keineswegs handlungsfähig. Handeln und Verträge besiegeln kann die GmbH alleinig durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber keinesfalls notwendigerweise auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer lenken das Unternehmen und vertreten die GmbH den Kunden gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese überprüfen die Geschäftsleitung und sind gegenüber der Geschäftsleitung weisungsberechtigt. Für bestehende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften niemals mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von min. 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig einzahlen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine bezahlen darf.

Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, beginnt eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der schlussendlichen Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch mit Eigenkapital haften.

Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer abführen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften genannt.
Handelsrechtlich betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, gleichgültig welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, insofern ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer analog wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist natürlich immer ein ausreichendes Stammkapital.

Selbstständige, die nicht über genügend Eigenkapital verfügen, können alternativ die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu erbringen ist.

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Kommentare

Sie finden hier 3 Kommentare zu “Die GmbH im Überblick”

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