Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer
07 Mai
Autor: admin - Kategorie: Berufsunfähigkeit, Existenzgründung, Versicherungen
Viele Existenzgründer verfügen nur über einfache Mittel, um einen eigenen, ausreichenden Versicherungsschutz aufzubauen. Gerade für den Bereich der Berufsunfähigkeit ist eine private Absicherung dennoch unumgänglich, denn nur so kann man sich vor dem finanziellen Ruin in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung eigentlich schützen. In Deutschland werden immer häufiger Menschen vor dem Erreichen des offiziellen Rentenalters berufsunfähig. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig. So kann beispielsweise ein Unfall das Weiterarbeiten unmöglich machen, doch auch Erkrankungen der Augen oder der Gelenke sind Gründe für eine endgültige Berufsunfähigkeit. Wer in Deutschland berufsunfähig wird und gesetzlich versichert ist, hat einen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich an erster Stelle danach, wie lange der Versicherte noch pro Tag beruflich tätig sein kann, und zwar unabhängig in welchem Beruf. Ein Anwalt, der noch mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, sei es als Pförtner oder Nachtwächter, erhält keine Leistungen. Nur bei noch schlechterem Arbeitsvermögen wird eine minimale Erwerbsminderungsrente ausgegeben. Diese ist allerdings in keinem Fall ausreichend, um einen normalen Lebensunterhalt abzudecken. Wer als Existenzgründer nicht gesetzlich rentenversichert ist, erhält erst einmal keine Leistungen, auch wenn die Arbeitsfähigkeit bei weniger als sechs Stunden pro Tag liegt. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeit ist daher im Allgemeinen existentiell. Bei Eintreten des Versicherungsfalls leistet diese Versicherung eine monatliche Rente. Den Betrag dieser Rente kann jeder Versicherte selbst festlegen. Um den Lebensunterhalt abdecken zu können, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung an die eigenen Bedürfnisse angepasst sein. Einige Versicherungsunternehmen bieten Existenzgründern sogar an, den Versicherungsschutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nach ein paar Jahren aufzustocken, so dass gerade zu Beginn des Geschäftsbetriebs Beiträge aufgespart werden können. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, dass die Versicherung auf die Verweisbarkeit in andere Berufsbranchen verzichtet sowie dem Versicherten die freie Arztwahl versichert. Je nach Wunsch kann die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder als Einzelversicherung abgeschlossen werden. Sie ist dabei normalerweise eine reine Risikoversicherung. Aber auch die Verbindung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung ist ausführbar. In diesem Fall ist neben dem Berufsunfähigkeitsschutz der Aufbau einer privaten Altersvorsorge ausführbar.
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Kommentare
Sie finden hier 4 Kommentare zu “Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer”
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G.K.
meinte am 22. September 2009 - 12:34 Uhr
Es ist zwar richtig, dass eine BU-Versicherung als selbständige BU-Versicherung (also als reine Risikoversicherung) oder auch als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden kann. In letzterem Fall spricht man dann von einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ).
Allerdings sollte man Altersvorsorge (z.B. kapitalbildene Lebens- bzw. Rentenversicherung) und BU-Schutz strikt trennen. Denn kann oder will man sich irgendwann die Beiträge für die Altersvorsorge nicht mehr bzw. nicht mehr in dieser Höhe leisten, geht bei einer (Teil-)Kündigung immer auch der wichtige BU-Schutz zumindest teilweise verloren. Und laut Statistik werden viele Altersvorsorge-Produkte vorzeitig gekündigt!
Bei einer Trennung von Altersvorsorge und BU-Schutz bleibt man flexibel und kann durchaus die Altersvorsorge den finanziellen Möglichkeiten anpassen, ohne den BU-Schutz zu gefährden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch (sofern hier Links erlaubt sind) auf http://www.berufsunfaehigkeitsversicheru ng-sofort-vergleich.de/tipp4.html .
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D.SH.
meinte am 10. Februar 2011 - 15:05 Uhr
Vollkommen richtig. Diese Versicherung- bzw.Vorsorge-Produkte sollten komplett getrennt werden. Ist dies nicht der Fall enget man sich ein.
Der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer allein betrachtet werden und nicht unter einem Schirm, der vielleicht aus Leichtsinn oder Sparsamkeit gekündigt werden kann, gesehen werden.
Viele weitere Informationen finden Sie nicht nur auf der obigen Seite sonder auch auf http://www.berufsunfaehigkeitsversicheru ng.com
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Hendrik
meinte am 9. Mai 2011 - 17:19 Uhr
Ich habe über dieses Thema ebenfalls in meinem Blog berichtet. Vielleicht finden Ihre Leser noch ein paar weitere Punkte. Hier der Beitrag: http://www.webvisitenkarte.net/blog/beru fsunfaehigkeitsversicherung-fuer-selbsts taendige/
Beste Grüße, Hendrik
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Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen
meinte am 9. Mai 2011 - 17:20 Uhr
Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls weitere Informationen: berufsunfaehigkeitsversicherung-vergleic hen.org
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